Fundtier Besitzertier

Umgang mit Fundtieren

„Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
(Art. 20a Grundgesetz)

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise von Menschen gehalten werden, wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier wildlebenden Arten zuzurechnen sind, als Fundtiere einzustufen und zu behandeln.

Fundtiere unterliegen dem Fundrecht (BGB§965-984). Für den Finder oder die Finderin besteht die Pflicht, das aufgefundene Tier der zuständigen Fundbehörde (Gemeinde) anzuzeigen. Die zuständige Behörde ist zur Aufnahme und Betreuung des Fundtieres verpflichtet. Sie kann diese Aufgabe Dritten z.B. Tierschutzvereinen übertragen.

Das Tierheim Aschaffenburg ist für Fundtiere in Stadt Aschaffenburg und die meisten Gemeinden im Landkreis Aschaffenburg zuständig.  Mehr Informationen dazu, finden Sie auf der Webseite.

Hund und Katze
Fundtier Wildtier

Wildtiere

Bei Wildtieren sieht die Sache etwas anders aus als bei herrenlosen Tieren. Hierunter fallen nicht Wildtiere, die in Gehegen gehalten werden. Generell dürfen Wildtiere nicht aus der Natur entnommen werden, es sei denn sie sind verletzt oder krank.

Eine Übernahmepflicht von Tierarztkosten, seitens der Gemeinde, besteht nicht!

Zuständig sind Jagd- bzw. Naturschutzbehörde, als Ansprechpartner auch der Jagdausübungsberechtigter nur für Wildtiere, die unter das Jagdrecht fallen und ggf. die Polizei.

Anerkannte Auffang- und Pflegestationen für verletzte Wildtiere können ebenfalls genutzt werden.

Wird ein verletztes Wildtier jedoch von der Polizei oder der Ordnungsbehörde zum Tierarzt gebracht, so kommen diese Institutionen als Auftraggeber auch für die Kosten auf. In allen anderen Fällen sind, aufgrund nicht eindeutiger bzw. fehlender gesetzlicher Bestimmungen, Vereinbarungen mit den entsprechenden Institutionen ratsam. Im Falle einer notwendig werdenden Euthanasie werden die Kosten für die Beseitigung des Tierkörpers von Fund- und Wildtieren von der Gemeinde übernommen (Tierseuchenrecht).

Schwäne