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Hinweise

START DER MITGLIEDSCHAFT
Als Eintrittsdatum gilt nach Satzung §6 Abs.1 das Datum der Zustimmung des Vorstands. Die Beitragsberechnung beginnt mit dem 1. Tag des Monates des Eintritts.

AUSTRITT & KÜNDIGUNG
Der Austritt aus dem Verein kann nur mittels schriftlicher Erklärung mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende erfolgen.

ZAHLUNG
Der Mitgliedsbeitrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.Mit Ihrem Beitritt erteilen Sie uns das Mandat, den Beitrag automatisch von Ihrem Konto abzubuchen. Änderungen oder ein Widerruf des Mandats sind jederzeit schriftlich möglich.